Knobi

Herrliche Buch-Entdeckung! 

© Knesebeck-Verlag

Herzerwärmend, spannend, etwas unheimlich, doch mit dem Salatherzen stets auf dem richtigen Fleck. Wer hätte gedacht, dass einem eine Geschichte ans Herz wachsen kann, bei dem kleines Gemüse die Hauptrolle spielt! Doch hat mich diese 2-bändige Graphic Novel für Kids ab 7 von der ersten Seite an erobert. Wunderschön gemalt, fließend erzählt, werden wir hineingezogen in eine eigene Welt mit Figuren, die wir im Handumdrehen lieben.

Knobi ist eins von vielen kleinen Gemüsewesen, die der Hexe Agnes bei der Gartenarbeit und auf dem Markt zur Hand gehen. Knarzige und eifrige Charakter-Köpfe, die einfach köstlich anzusehen sind. Knobi ist mächtig zerknirscht, als sie wieder mal eines morgens zu spät kommt, möchte sie Agnes doch nicht enttäuschen und ihren besten Freund, Karotte, auch nicht. Eine warmherzige Magie wummert durch die Bilder, die uns in die erdige Welt der Geschichte mitnehmen. Doch worin liegt sie? Bevor wir das herausfinden, erleben wir zunächst mit, wie im nahen Schloss Rauch aufsteigt und die Gemüse sich erzählen, dass ER zurück gekehrt sein könnte. Der Vampir. Die kleine Welt gerät in Panik, niemand ist bereit nachzuschauen, bis jemand auf die Idee kommt, dass Knoblauch üblicherweise Vampire vertreibt. Knobi, die ängstlichste von allen, ist plötzlich gefordert — und es ist wunderbar zu sehen, wie sie tapfer die Herausforderung annimmt und ihre Furcht überwindet. Im Gegensatz zum fiesen Sellerie. Doch das ist eine andere Geschichte. Dass Mut belohnt wird, zeigt sich auch in dieser Geschichte. Die eine magisch schöne Fortsetzung im zweiten Band findet. 

Wunderbar auch für Kinder, die nicht so gern viel Text lesen. Und gerade jetzt im Herbst macht es diebische Freude über Vampire, Hexen und … Gemüse zu lesen. Auch für Gartenfreunde bestens geeignet. 

Unglaublich schön!

Bree Paulsen, Knobi und der Vampir und Knobi und die Hexe
Aus dem Englischen übersetzt von Tatjana Kröll. 
Knesebeck Verlag 2023. Je ca. 150 Seiten. ISBN 978-3-95728-768-7 und -798-2. Ab 7